Die wichtigsten Regeln
der Schul- und Hausordnung
1. Schulgelände und Schulhaus
- Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
- Alkohol trinken, Rauchen und Kaugummi kauen sind verboten.
- Discman, MP3-Player etc. dürfen in der Schule nicht verwendet werden.
Handys bleiben ausgeschaltet in der Schultasche.
2. Unterricht und Pausen
- Alle kommen pünktlich zum Unterricht.
- Die 5-Minuten-Pause darf nur zum Toilettenbesuch oder Zimmerwechsel
genutzt werden. Der Aufenthalt auf den Gängen innerhalb der
Werkrealschule ist nicht erlaubt.
- Das Sitzen auf den Fensterbänken ist untersagt.
- Während der Unterrichtsstunden werden keine Kopfbedeckungen getragen.
- Erscheint eine Lehrkraft nach 5 Minuten nicht zum Unterricht, so melden die
Klassensprecher dies der Schulleitung.
- Grundschüler und Hauptschüler halten sich in ihrem jeweiligen
Pausenbereich auf.
3. Regeln zum Schulbesuch
Wenn eine Schülerin / ein Schüler dem Unterricht fernbleibt, gelten folgende Regelungen:
- Kann eine Schülerin / ein Schüler aus zwingenden Gründen ( z.B. Krankheit)
nicht am Unterricht teilnehmen, so muss die Schule am Tag des Fehlens
bis spätestens 8.00 Uhr in Kenntnis gesetzt werden.
- Bei Rückkehr in die Schule ist unaufgefordert eine schriftliche Erklärung
eines Erziehungsberechtigten mit Angabe des Grundes und der Dauer des
Fernbleibens vorzulegen.
- Die Schülerin / der Schüler hat den versäumten Unterrichtsstoff unverzüglich
und selbstständig nachzuarbeiten. Versäumte Klassenarbeiten werden nach
Ermessen der Lehrkraft nachgeschrieben.
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Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung werden über einen Sanktionskatalog geregelt.