Kooperation Kindergarten – Grundschule

Die enge Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen ist in Baden-Württemberg ein zentraler Baustein für einen gelungenen Schulstart. Um den Kindern einen gelungenen Übergang in die Schule zu ermöglichen, arbeiten Erzieher und Kooperationslehrkräfte im letzten Kindergartenjahr eng zusammen.

Unsere Ziele: 

  • Den Übergang in die Schule für die Kinder positiv, individuell begleitet und möglichst nahtlos gestalten.
  • Vorfreude auf die Schule und am Lernen wecken.
  • Eltern bei der individuellen Förderung ihres Kindes unterstützen und beraten.

Ablauf der Kooperation:

An einem ersten Elternabend im Herbst informieren die Kooperationslehrkräfte über den genauen Ablauf. Anschließend besuchen sie regelmäßig die Kindergärten und werfen im Austausch mit den Erziehern einen Blick auf den Entwicklungsstand der Schulanfänger. Sie begleiten die Vorschulkinder, fördern Lernprozesse und gestalten gemeinsame Aktivitäten. Besuche der Kindergartenkinder im Unterricht der ersten und zweiten Klasse gehören dabei zum Höhepunkt der Kooperation. 

Während der Kooperation sorgen die Kooperationslehrkräfte gemeinsam mit den Erziehern für einen guten Informationsaustausch, beraten bei Bedarf und klären Fragen bzgl. Zurückstellung und Schulfähigkeit.

Wann ist ein Kind schulpflichtig?

In Baden-Württemberg beginnt die Schulpflicht nach § 73 Schulgesetz für Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Diese Kinder müssen zu Beginn des folgenden Schuljahres die Grundschule besuchen. Kinder, die nach dem 30. Juni sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die erforderliche geistige und körperliche Entwicklung aufweisen. Die Entscheidung über eine vorzeitige Einschulung trifft die Grundschule unter Einbeziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes.

 

Unsere Kooperationslehrkräfte:

Katja Bechtold
katja.bechtold@sonnenbergschule.com

Denise Steger
denise.steger@sonnenbergschule.com

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