Theresa Brecht

Sozialarbeiterin (B.A.)

Stefanie Budde

Erziehungswissenschaftlerin (B.A.)

Bürozeiten & Kontakt

Montag bis Freitag: von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Raum C207 | Schulstraße 28 | 74918 Angelbachtal

E-Mail: Schulsozialarbeit@sonnenbergschule.com | Telefon: 07265/2139650

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Was ist Schulsozialarbeit?

Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Gemeinde Angelbachtal. Sie ist eine kommunale Leistung und ein eigenständiges und unabhängiges Angebot der Kinder- und Jugendhilfe am Lebensort Schule.

Sie ist eine Form der beratenden, präventiven und unterstützenden Jugendhilfe. Neben den Lehrveranstaltungen der Schule wird Schulsozialarbeit zusätzlich als pädagogische Unterstützung und Hilfe angeboten. Die konkreten Angebote und Arbeitsfelder orientieren sich dabei an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, Eltern/ Erziehungsberechtigten sowie den Lehrkräften.

Schulsozialarbeit ist ein kostenfreies Angebot.

Angebote der Schulsozialarbeit sind unter anderem

Für Schülerinnen und Schüler

  • Neutrale Ansprechpartner in allen Belangen
  • Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung
  • Unterstützung bei Problemen in der Familie, innerhalb der Klasse oder mit Freunden
  • Beratung bei der Bewältigung von Veränderungen im Lebensumfeld
  • Hilfestellung bei den Übergängen Kita-Schule-Beruf
  • Offene Angebote

Für Eltern und Erziehungsberechtigte

  • Ansprechpartner bei Fragestellungen, Herausforderungen und Unsicherheiten im Umgang mit Ihren schulpflichtigen Kindern
  • Unterstützung im Kontakt zur Schule
  • Information und Vermittlung an geeignete Beratungsstellen, Hilfsangebote sowie Fachdienste

Für Lehrkräfte

  • Partnerschaft in der pädagogischen Arbeit
  • Kooperation im Umgang mit Klassen und einzelnen Schülerinnen und Schülern
  • Unterstützung bei Projekten und Präventionsangeboten
  • Beratung in sozialpädagogischen Fragestellungen

Für Klassen und Gruppen

  • Klassenprojekte zu unterschiedlichen Themen
  • Angebote zur Verbesserung der sozialen Kompetenzen
  • Themenbezogene Arbeit
  • Stärkung und Festigung der Klassengemeinschaft

Grundsätze der Schulsozialarbeit

Freiwilligkeit

Unsere Beratungsangebote sind stets freiwillig, nicht verpflichtend.

Vertraulichkeit

Wir sind schweigepflichtig. Auch gegenüber der Schule sind wir an unsere Schweigepflicht gebunden (§203 Abs. 1 StGB i.V.m. §65 KJHG)

Ganzheitlichkeit

Wir betrachten die Lebensbereiche Schule, Familie und Freizeit gleichermaßen.

Individualität

Gemeinsam suchen wir nach maßgeschneiderten Lösungen. Dabei arbeiten wir mit unterschiedlichen Methoden lösungsorientiert.