Krankmeldung
Krankmeldung - Entschuldigung
Wenn ein Schüler/ eine Schülerin dem Unterricht aus zwingenden Gründen fernbleibt, gelten folgende Regelungen:
• Ist ein Schüler / eine Schülerin aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) verhindert am Unterricht teilzunehmen, so muss die Schule am Tag des Fehlens bis spätestens 8.00 Uhr telefonisch in Kenntnis gesetzt werden.
• Bei Rückkehr in die Schule ist unaufgefordert eine schriftliche Erklärung eines Erziehungsberechtigten mit Angabe des Grundes und der Dauer mit Datum des Fernbleibens vorzulegen.
• Befreiungen vom Schulbesuch aus vorhersehbarem Anlass müssen vorher, in der Regel schriftlich, beantragt werden: a) für einzelne Unterrichtsstunden beim Fachlehrer b) bis zu 2 Tagen beim Klassenlehrer (mit Information der Schulleitung) c) ab dem 3. Tag bei der Schulleitung.
• Der Schüler/ die Schülerin hat den versäumten Unterrichtsstoff unverzüglich und selbstständig nachzuarbeiten. Versäumte Klassenarbeiten werden nach Ermessen der Lehrkraft nachgeschrieben.
• Arzttermine (außer Notfälle) sind in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
Grund- und Werkrealschule
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